AGB
1.§ Rücktritt, Nichtteilnahme und Rückerstattung der Startgebühr
1.1 Im Falle des Rück- oder Nichtantretens einer gemeldeten Mannschaft besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits entrichteten Startgebühr. Diese wird zur Abdeckung des durch die Anmeldung entstandenen Verwaltungs-, Organisations- und Mehraufwands einbehalten.
1.2 Findet die Veranstaltung durch den Veranstalter keine Durchführung, so wird die Startgebühr vollständig zurückerstattet.
1.3 Anders verhält es sich bei einer Absage durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung: In solchen Fällen erfolgt eine Rückerstattung nur insoweit, als nach Abzug des bereits gebundenen Aufwandes des Veranstalters ein Betrag verbleibt.
1.4 Bereits geleistete organisatorische Vorbereitungen, außerhalb der Verantwortung des Teilnehmenden liegende Kosten oder etwaige Verwaltungsaufwendungen werden nicht zurückerstattet.
1.5 Die Rückerstattung wird auf demselben Zahlungsweg vorgenommen, über den die Zahlung ursprünglich erfolgte, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
1.6 Alle Ansprüche auf Rückerstattung verfallen, sofern der Rücktritt oder Nichtstart durch eigenes Verschulden oder pflichtwidriges Verhalten der Mannschaft erfolgt (z. B. Ausschluss wegen Regelverstoßes).
2.§ Fehlverhalten, Gewalt und rassistische Äußerungen
2.1 Jegliches unsportliche Verhalten – einschließlich aggressiver Handlungen, Beleidigungen, diskriminierender oder insbesondere rassistischer Äußerungen – führt unabhängig von der Person unmittelbar zu Maßnahmen durch den Veranstalter. Dies gilt für Spieler, Trainer, Betreuer sowie Zuschauer gleichermaßen.
2.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Einzelpersonen oder gesamte Teams mit sofortiger Wirkung vom Turnier auszuschließen.
2.3 Darüber hinaus kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall können betreffende Personen, Personengruppen oder Mannschaften der gesamten Sportanlage verwiesen werden.
2.4 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, in Fällen von Gewalt, Bedrohung, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten.
2.5 Ordnungskräfte und Sicherheitsmaßnahmen
a) Der Veranstalter ist befugt, Sicherheits-, Ordnungs- und Ausweiskräfte einzusetzen, die berechtigt sind, Personen von der Anlage zu verweisen, Personenbereiche zu sperren oder Zutritt zu verweigern.
b) Teilnehmende und Besucher*innen haben den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Beauftragten Folge zu leisten. Ein etwaiger Widerspruch führt nicht zur Aussetzung einer Maßnahme.
3.§ Konsum und Besitz von Betäubungsmitteln
3.1 Der Konsum, Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln jeglicher Art – insbesondere Cannabis, synthetischen Cannabinoiden oder anderen berauschenden Substanzen – ist während der gesamten Veranstaltung sowie auf dem kompletten Veranstaltungsgelände strikt untersagt.
3.2 Dieses Verbot gilt für alle anwesenden Personen, einschließlich Spielerinnen, Trainerinnen, Betreuerinnen, Zuschauerinnen und Besuchende der Sportanlage.
3.3 Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, unverzüglich vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die betreffenden Personen oder Personengruppen des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
3.4 Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, in Fällen des unerlaubten Besitzes, des Konsums sowie der Weitergabe von Betäubungsmitteln rechtliche Schritte einzuleiten und entsprechende Vorgänge an die zuständigen Behörden zu melden.
3.5 Ein Verweis vom Gelände oder Ausschluss vom Turnier begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung von Start- oder Teilnahmegebühren.
4.§ Schiedsrichterwesen und Einspruchsverfahren
4.1 Die Leitung der Spiele erfolgt durch ausgebildete und im Rahmen des Turniers ehrenamtlich tätige Schiedsrichter*innen. Sie handeln unparteiisch und im Sinne der offiziellen Fußballregeln.
4.2 Alle Entscheidungen der Schiedsrichter*innen sind während des laufenden Spiels verbindlich und zu akzeptieren. Diskussionen, Proteste oder Verzögerungen, die den Spielfluss beeinträchtigen, sind untersagt.
4.3 Ein formeller Einspruch gegen eine Entscheidung kann ausschließlich durch die verantwortliche Mannschaftsleitung erfolgen und muss innerhalb von 30 Minuten nach Spielende schriftlich bei der Turnierleitung eingereicht werden. Während des Spiels sind Reklamationen nicht zulässig.
4.4 Die Turnierleitung entscheidet über eingereichte Einsprüche nach Prüfung der Sachlage endgültig. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf Wertung oder Fortsetzung des Turniers.
4.5 Jegliche Form von respektlosem Verhalten gegenüber Schiedsrichter*innen – einschließlich verbaler Angriffe, Drohungen, körperlicher Übergriffe oder unsportlicher Einwirkung – führt zu sofortigen Maßnahmen, die bis hin zum Ausschluss einzelner Personen oder ganzer Teams reichen können.
4.6 Gleiches gilt für Zuschauer*innen: Störungen, Beschimpfungen oder Eingriffe in das Schiedsrichteramt können mit einem Verweis vom Veranstaltungsgelände geahndet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
4.7 Ein Ausschluss oder Verweis aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung entrichteter Start- oder Teilnahmegebühren.
5§ Datenschutz (gemäß DSGVO)
5.1Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der teilnehmenden Mannschaften, Spielerinnen, Trainerinnen, Betreuer*innen sowie ggf. deren Ansprechpartner ausschließlich zum Zweck der Durchführung, Organisation und Abwicklung des Turniers. Hierzu gehören unter anderem: Namen, Kontaktdaten, Vereinszugehörigkeit, Jahrgänge sowie relevante Kommunikationsdaten.
5.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Rahmen der Turnieranmeldung sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage des berechtigten Interesses an einer geordneten und sicheren Veranstaltung.
5.3 Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für den Ablauf des Turniers erforderlich ist (z. B. an Schiedsrichter, Organisationsleitung oder medizinische Dienste) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.
5.4 Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, z. B. zur Berichterstattung, Dokumentation oder Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters.
Der Veranstalter achtet hierbei auf berechtigte Interessen der abgebildeten Personen. Sofern eine identifizierende Darstellung nicht gewünscht wird, kann der/die Betroffene der Nutzung widersprechen, sofern keine gesetzlichen oder öffentlichen Interessen entgegenstehen.
5.5 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Durchführung des Turniers, zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Klärung von Folgeansprüchen erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht oder anonymisiert.
5.6 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene haben jederzeit folgende Rechte nach den Art. 12–23 DSGVO:
Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Recht auf Datenübertragbarkeit
Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen Ein entsprechender Antrag kann schriftlich an den Veranstalter gestellt werden.
5.7 Datensicherheit
Der Veranstalter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um gespeicherte Daten gegen Verlust, Missbrauch, unberechtigten Zugriff oder Offenlegung zu schützen.
5.8 Kontakt zum Datenschutz
Für Datenschutzanfragen, Widersprüche oder Auskunftsersuchen kann sich jede betroffene Person schriftlich an die Turnierleitung wenden. Die Kontaktdaten sind im Impressum der Veranstalterseite einsehbar.
6.§ Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Gegenständen
6.1 Teilnehmende Mannschaften, Spielerinnen, Trainerinnen, Betreuerinnen sowie Zuschauerinnen tragen ihre persönlichen Gegenstände, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände eigenverantwortlich bei sich und sorgen selbst für eine sichere Verwahrung.
6.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gegenständen, die in Kabinen, Umkleideräumen, auf oder neben der Bühne, auf dem Veranstaltungsgelände sowie in allen weiteren Bereichen abgelegt oder mitgeführt werden.
6.3 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; hier finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung
7.§ Schäden an Halle und Inventar / Hallenordnung
7.1 Alle Teilnehmenden, Vereine, Trainerinnen, Betreuerinnen und Zuschauer*innen sind verpflichtet, die Hallenordnung der Sportstätte einzuhalten.
7.2 Für Schäden an Halle, Inventar, Kabinen, Tribünen, Toren oder sonstigen Einrichtungen, die durch Teilnehmende oder Begleitpersonen verursacht werden, haftet die verursachende Person bzw. deren Verein.
7.3 Mutwillige Beschädigungen werden der Hallenverwaltung gemeldet und können zu Schadenersatzforderungen sowie einem Ausschluss vom Turnier führen.
8.§ Aufsichtspflicht
8.1 Die Aufsichtspflicht über minderjährige Spielerinnen liegt **ausschließlich bei den verantwortlichen Trainerinnen, Betreuer*innen oder Erziehungsberechtigten**.
8.2 Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht außerhalb des laufenden Spielbetriebs, insbesondere nicht in Kabinen, Fluren, Tribünen oder öffentlichen Bereichen der Halle.